Influencer müssen bezahlte Beiträge kennzeichnen. Das ist so und wird sicherlich von sehr vielen auch entsprechend gehandhabt. Es gibt allerdings auch nach wie vor sehr viele schwarze Schafe, die (bewusst) nicht kennzeichnen.
Was auf dem Kommunikationskongress in Berlin vor einigen Wochen bei einer Panel-Diskussion zu genau diesem Thema aber ebenfalls sehr deutlich wurde, ist die Unsicherheit bei vielen Influencern. Was muss denn nun gekennzeichnet werden? Bezahlte Beiträge - ok, das ist relativ klar. Aber was ist, wenn ich selbst ein Produkt kaufe, teste und dazu poste? Und was ist denn nun die richtige Kennzeichnung? Reicht ein Hashtag, wo muss der hin?
Dieser Artikel im PR-Report versucht aufzuklären - lesenswert!
„Sponsored“ reicht nicht Wie zu kennzeichnen ist, hängt vom Einzelfall und dem Kommunikationsmittel ab. Der Hinweis muss so eindeutig sein, dass aus Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der jeweils angesprochenen oder betroffenen Verbraucherkreise kein Zweifel am Vorliegen eines kommerziellen Zwecks besteht. Rechtlich am sichersten sind die Hinweise „Werbung“ oder „Anzeige“. Bei englischsprachigen Posts kann dies durch „Advertising“ ergänzt werden.
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